- Allgemeines
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen der project Unternehmensgruppe
(nachfolgend “project” genannt) gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung, also
auch ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung für künftige Aufträge, ausschließlich
die nachstehenden Bedingungen, soweit zwischen den Parteien keine anderweitige
schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Gegenbestätigungen des Auftraggebers
(“Kunde”) unter Verweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit bereits
widersprochen.
1.2 Die einzelnen Leistungen von project sind gesonderten Vereinbarungen oder
Leistungsbeschreibungen zu entnehmen, die zwischen dem Kunden und project
gesondert vereinbart werden.
- Angebote, Aufträge
2.1 Alle Angebote von project sind freibleibend. Die zwecks Abgabe eines
Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen und Lieferungen besonderer Art, z.B.
Reisen, Aufmass etc., werden dem Kunden auch dann berechnet, wenn es nicht oder
nur in abgeänderter Form zur Ausführung der vorgesehenen Leistungen kommt.
2.2 Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit schriftlicher, fernschriftlicher oder
per Telefax erteilter Auftragsbestätigung von project zustande. Dies gilt auch für
durch Vertreter entgegengenommene Aufträge sowie für Auftragserteilung per
Telefon oder Fax und Auftragsänderungen durch den Kunden.
2.3 Werden project Aufträge zur Wartung, Instandsetzung oder Bearbeitung von
angelieferten Teilen des Kunden erteilt, ist diesen eine Aufstellung mit den genauen
Bezeichnungen und ggf. auch den Abmessungen der einzelnen Teile beizufügen.
Fehlt eine solche Aufstellung, gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung von
project als Nachweis für die angelieferten Teile.
2.4 Von project ersetzte Teile und Materialien gehen mangels anderer Vereinbarung
entschädigungslos in das Eigentum von project über.
- Lieferbedingungen
3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe oder Abnahme im Werk
von project.
Erfolgt die Übernahme oder Abnahme nicht durch den Kunden selbst, sondern durch
einen Beauftragten, so muss sich dieser durch eine entsprechende Legitimation
ausweisen. project ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese Legitimation zu
prüfen.
3.2 Wird auf Wunsch des Kunden eine Versendung vorgenommen, so erfolgt diese
auf dessen Kosten und Gefahr. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen
des Kunden und dann auf dessen Rechnung abgeschlossen.
3.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
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3.4 Von project angegebene Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
3.5 Gerät project in Liefer- bzw. Leistungsverzug, so hat der Kunde eine
angemessene Nachfrist zu setzen. Liefert bzw. leistet project nicht innerhalb dieser
Nachfrist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer
unvorhergesehener und unverschuldeter Ereignisse, die die Lieferung oder Leistung
nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – auch wenn
sie bei Lieferanten von project oder deren Unterlieferanten eintreten – hat project auch
bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist
project berechtigt, entweder den Liefertermin bzw. die Leistung um die Dauer der
Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind im Falle
höherer Gewalt sowie anderer unvorhersehbarer und unverschuldeter Ereignisse
ausgeschlossen.
- Preise, Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich ab Werk von project ausschließlich Porto, Frachtkosten
und Verpackung, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung, wie z.B. ab Werk
des Herstellers, getroffen wird. Mehrwertsteuer hat der Kunde zu tragen, soweit sie
anfällt. Wird die Verpackung von project gestellt, werden hierfür die Selbstkosten
berechnet.
4.2 Alle Rechnungen sind sofort bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Abzüge sind mangels anderer Vereinbarung unzulässig.
4.3 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur im Falle unbestrittener oder
rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
4.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, ist project – unbeschadet
sonstiger Rechte – befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlungen
zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu
stellen. projects Lieferpflichten ruhen, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in
Verzug ist. Bei Zahlungsverzug ist project außerdem berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, soweit
es sich um Entgeltforderungen handelt.
- Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Abnahme oder, falls keine Abnahme vorgesehen ist, mit
Übergabe der Ware im Werk von project auf den Kunden über, bei Versendung
sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist
oder zwecks Versendung das Werk von project verlassen hat. Wird der Versand auf
Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf diesen über.
- Annahmeverzug
6.1 Der Kunde kommt mit der Abnahme bzw. Übernahme in Verzug, wenn er nicht
innerhalb von 7 Tagen, nachdem ihm die Fertigstellung bzw. das Bereitstehen der
Ware mitgeteilt worden ist, die Ware abholt oder ihre Versendung veranlasst. Mit
Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und
des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
6.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist project außerdem berechtigt, Ersatz
des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Nach Ablauf von zwei Wochen nach
Mitteilung der Abholbereitschaft behält sich project weiterhin vor, die Ware auf Kosten
des Kunden anderweitig einzulagern bzw. anderweitig zu verkaufen.
- Versicherung
project hält die vom Kunden übergebenen Auftragsgegenstände nicht extra
versichert. Das Risiko des Versicherungsschutzes des Auftragsgegenstandes
während der Reparaturausführung trägt der Kunde.
- Material/Gegenstände des Kunden
8.1 Falls project mit dem Auftragsgegenstand weitere Gegenstände überlassen
werden, haftet project für Schäden auch an diesen Gegenständen nur nach Maßgabe
von Ziffer 12 dieser Geschäftsbedingungen.
8.2 Der Kunde gewährt project ein Pfandrecht an allen von ihm eingebrachten
Gegenständen für Forderungen aus dem zugrunde liegenden Vertrag.
- Eigentumsvorbehalt
9.1 project behält sich das Eigentum an allen von ihr gelieferten Gegenständen vor
(Vorbehaltsware), bis der Kunde alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
project getilgt hat. Der Vorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der
Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Die Verarbeitung erfolgt für project
als Hersteller. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit project nicht
gehörenden Sachen erwirbt project Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes
ihrer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.
9.2 Solange der Kunde bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen project
gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die in projects Eigentum
bzw. Miteigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen. Im
Einzelnen gilt folgendes:
a) Stundet der Kunde den Kaufpreis gegenüber seinen Kunden, so hat er sich
gegenüber diesen das Eigentum an der veränderten Ware vorzubehalten. Ohne
diesen Vorbehalt ist der Kunde zur Verfügung über die Vorbehaltsware nicht
ermächtigt.
b) Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren tritt der Kunde
einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung von projects Ansprüchen aus der
Geschäftsverbindung schon jetzt an project ab. Bei Veräußerung von Waren, an
denen project Miteigentum hat, beschränkt sich die Abtretung auf den
Forderungsanteil, der projects Miteigentumsanteil entspricht. Bei Verarbeitung im
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Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen
Betrages der Rechnung des Kunden für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon
jetzt an project abgetreten. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung oder sonstigen
Verwendung der Vorbehaltsware nur dann ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass
die Forderungen daraus auf uns übergehen.
c) Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt
der Kunde bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil
des Saldos (einschließlich des entsprechenden Teils des Schlusssaldos) aus dem
Kontokorrent an project ab. Werden Zwischensalden gezogen und ist deren Vortrag
vereinbart, so ist die project nach der vorstehenden Regelung an sich aus dem
Zwischensaldo zustehende Forderung für den nächsten Saldo wie an project
abgetreten zu behandeln.
d) Der Kunde ist bis zu projects Widerruf zur Einziehung der an project abgetretenen
Forderungen ermächtigt.
9.3 Solange project das Eigentum vorbehalten ist, hat der Kunde Vorbehaltsware,
soweit er über sie verfügen kann, pfleglich zu behandeln und zu verwahren sowie
erforderliche und übliche Inspektions-, Wartungs- und Erhaltungsarbeiten auf seine
Kosten durchzuführen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde
die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter
auf die Vorbehaltsware, etwa im Wege der Pfändung oder Beschlagnahme, sowie
Beschädigungen oder die Vernichtung sind project unverzüglich schriftlich oder per
Telefax anzuzeigen. Der Kunde hat alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des
Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware erforderlich sind, soweit sie
nicht von Dritten eingezogen werden können.
9.4 Bei Verletzung der Pflicht zur pfleglichen Behandlung der Vorbehaltsware sowie
sonstiger Sorgfaltspflichten durch den Kunden sowie beim Verzug mit der Zahlung
von gesicherten Forderungen ist project berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar,
wenn project dies schriftlich erklärt. Nach Rücknahme ist project zur Verwertung
befugt, wobei der Erlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich
angemessener Verwertungskosten anzurechnen ist. Entsprechendes gilt in allen
anderen Fällen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden.
9.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen
um mehr als 20 %, so wird project auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten
nach dessen Wahl freigeben.
9.6 Falls der Eigentumsvorbehalt nach den im Land des Kunden geltenden
gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur begrenzt zulässig ist, beschränken
- Mängelansprüche
10.1 Die Mängelansprüche gemäß Ziffer 11 dieser Geschäftsbedingungen bestehen
beim Kauf von Waren nur dann, wenn der Kunde seine Untersuchungs- und
Rügepflichten nach §§ 377 HGB ordnungemäß erfüllt hat.
10.2 Beim Verkauf von gebrauchten Waren ist jegliche Haftung für Sachmängel
ausgeschlossen.
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10.3 Beim Verkauf von neu hergestellten Waren findet in Fällen des
Unternehmerrückgriffs des Kunden gegen project nach erfolgreicher Minderung oder
Rückgabe durch einen Verbraucher § 478 BGB mit der Maßgabe Anwendung, dass
project im Falle einer Minderung durch den Verbraucher nur die Minderungsquote
übernimmt, die im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Verbraucher oder dem
weiteren Zwischenhändler angewendet wurde.
- Rechte des Kunden bei Mängeln
11.1 Der Kunde kann die folgenden Rechte nur geltend machen, wenn project
innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich über den Mangel benachrichtigt worden und
ihr die Ware auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt worden ist.
11.2 Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Mängelbeseitigung
nach Wahl von project durch Nachbesserung oder Nachlieferung.
Im Falle der Nachbesserung entscheidet project, ob diese durch Reparatur oder
Austausch von defekten Teilen erfolgt.
11.3 project ist zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt. Falls project den Mangel
nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt oder die Nachbesserung fehlgeschlagen
ist, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung
angemessen herabsetzen (mindern).
11.4 Bei unberechtigten Mängelrügen, die eine umfangreiche Nachprüfung verursacht
haben, können die Kosten der Nachprüfung dem Kunden in Rechnung gestellt
werden.
11.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang
gemäß Ziffer 5 dieser Geschäftsbedingungen.
11.6 Jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware entgegen den
Bedienungsanleitungen oder Anweisungen von project oder sonst unsachgemäß
installiert, gebraucht oder gelagert oder nicht vertragsgemäß genutzt wird oder wenn
ohne Zustimmung von project vom Kunden oder von Dritten an der Ware oder Teilen
davon Wartungen, Reparaturen, Änderungen oder Modifikationen vorgenommen
werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für
den gerügten Mangel sind.
- Haftung
12.1 Schadensersatzansprüche sind – unabhängig von der Art der Pflichtverletzung
und einschließlich unerlaubter Handlungen – ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
12.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet project
für Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren
Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus
Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden
können in diesem Fall nicht verlangt werden.
12.3 Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten
nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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12.4 Soweit die Haftung von project ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von project.
- Sonstiges
13.1 Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, geben diese
Bedingungen die gesamten Vereinbarungen zwischen project und dem Kunden
wieder. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Abänderungen, Ergänzungen
und die Aufhebung dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für
einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
13.2 Für die Rechtsbeziehungen zwischen project und dem Kunden gilt, sowohl für
den Abschluss als auch für die Ausführung des Vertrages, deutsches Recht unter
Ausschluss der Regelungen des IPR und des UN-Kaufrechts.
13.3 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kleve. project behält sich
jedoch das Recht vor, stattdessen das für den Sitz des Kunden allgemein zuständige
Gericht anzurufen.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
47559 Kranenburg, 02. Jan. 2009