1. Allgemeines
    1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen der project Unternehmensgruppe
    (nachfolgend „project“ genannt) gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung, also
    auch ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung für künftige Aufträge, ausschließlich
    die nachstehenden Bedingungen, soweit zwischen den Parteien keine anderweitige
    schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Gegenbestätigungen des Auftraggebers
    („Kunde“) unter Verweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit bereits
    widersprochen.
    1.2 Die einzelnen Leistungen von project sind gesonderten Vereinbarungen oder
    Leistungsbeschreibungen zu entnehmen, die zwischen dem Kunden und project
    gesondert vereinbart werden.
  1. Angebote, Aufträge
    2.1 Alle Angebote von project sind freibleibend. Die zwecks Abgabe eines
    Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen und Lieferungen besonderer Art, z.B.
    Reisen, Aufmass etc., werden dem Kunden auch dann berechnet, wenn es nicht oder
    nur in abgeänderter Form zur Ausführung der vorgesehenen Leistungen kommt.
    2.2 Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit schriftlicher, fernschriftlicher oder
    per Telefax erteilter Auftragsbestätigung von project zustande. Dies gilt auch für
    durch Vertreter entgegengenommene Aufträge sowie für Auftragserteilung per
    Telefon oder Fax und Auftragsänderungen durch den Kunden.
    2.3 Werden project Aufträge zur Wartung, Instandsetzung oder Bearbeitung von
    angelieferten Teilen des Kunden erteilt, ist diesen eine Aufstellung mit den genauen
    Bezeichnungen und ggf. auch den Abmessungen der einzelnen Teile beizufügen.
    Fehlt eine solche Aufstellung, gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung von
    project als Nachweis für die angelieferten Teile.
    2.4 Von project ersetzte Teile und Materialien gehen mangels anderer Vereinbarung
    entschädigungslos in das Eigentum von project über.
  1. Lieferbedingungen
    3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe oder Abnahme im Werk
    von project.
    Erfolgt die Übernahme oder Abnahme nicht durch den Kunden selbst, sondern durch
    einen Beauftragten, so muss sich dieser durch eine entsprechende Legitimation
    ausweisen. project ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese Legitimation zu
    prüfen.
    3.2 Wird auf Wunsch des Kunden eine Versendung vorgenommen, so erfolgt diese
    auf dessen Kosten und Gefahr. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen
    des Kunden und dann auf dessen Rechnung abgeschlossen.
    3.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
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    3.4 Von project angegebene Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie
    ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
    3.5 Gerät project in Liefer- bzw. Leistungsverzug, so hat der Kunde eine
    angemessene Nachfrist zu setzen. Liefert bzw. leistet project nicht innerhalb dieser
    Nachfrist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    3.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer
    unvorhergesehener und unverschuldeter Ereignisse, die die Lieferung oder Leistung
    nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – auch wenn
    sie bei Lieferanten von project oder deren Unterlieferanten eintreten – hat project auch
    bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist
    project berechtigt, entweder den Liefertermin bzw. die Leistung um die Dauer der
    Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
    Schadenersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind im Falle
    höherer Gewalt sowie anderer unvorhersehbarer und unverschuldeter Ereignisse
    ausgeschlossen.
  1. Preise, Zahlungsbedingungen
    4.1 Alle Preise verstehen sich ab Werk von project ausschließlich Porto, Frachtkosten
    und Verpackung, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung, wie z.B. ab Werk
    des Herstellers, getroffen wird. Mehrwertsteuer hat der Kunde zu tragen, soweit sie
    anfällt. Wird die Verpackung von project gestellt, werden hierfür die Selbstkosten
    berechnet.
    4.2 Alle Rechnungen sind sofort bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
    Abzüge sind mangels anderer Vereinbarung unzulässig.
    4.3 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur im Falle unbestrittener oder
    rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
    4.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der
    Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, ist project – unbeschadet
    sonstiger Rechte – befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlungen
    zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu
    stellen. projects Lieferpflichten ruhen, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in
    Verzug ist. Bei Zahlungsverzug ist project außerdem berechtigt, Verzugszinsen in
    Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, soweit
    es sich um Entgeltforderungen handelt.
  1. Gefahrübergang
    Die Gefahr geht mit der Abnahme oder, falls keine Abnahme vorgesehen ist, mit
    Übergabe der Ware im Werk von project auf den Kunden über, bei Versendung
    sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist
    oder zwecks Versendung das Werk von project verlassen hat. Wird der Versand auf
    Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
    Versandbereitschaft auf diesen über.
  1. Annahmeverzug
    6.1 Der Kunde kommt mit der Abnahme bzw. Übernahme in Verzug, wenn er nicht
    innerhalb von 7 Tagen, nachdem ihm die Fertigstellung bzw. das Bereitstehen der
    Ware mitgeteilt worden ist, die Ware abholt oder ihre Versendung veranlasst. Mit
    Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und
    des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
    6.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist project außerdem berechtigt, Ersatz
    des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Nach Ablauf von zwei Wochen nach
    Mitteilung der Abholbereitschaft behält sich project weiterhin vor, die Ware auf Kosten
    des Kunden anderweitig einzulagern bzw. anderweitig zu verkaufen.
  1. Versicherung
    project hält die vom Kunden übergebenen Auftragsgegenstände nicht extra
    versichert. Das Risiko des Versicherungsschutzes des Auftragsgegenstandes
    während der Reparaturausführung trägt der Kunde.
  1. Material/Gegenstände des Kunden
    8.1 Falls project mit dem Auftragsgegenstand weitere Gegenstände überlassen
    werden, haftet project für Schäden auch an diesen Gegenständen nur nach Maßgabe
    von Ziffer 12 dieser Geschäftsbedingungen.
    8.2 Der Kunde gewährt project ein Pfandrecht an allen von ihm eingebrachten
    Gegenständen für Forderungen aus dem zugrunde liegenden Vertrag.
  1. Eigentumsvorbehalt
    9.1 project behält sich das Eigentum an allen von ihr gelieferten Gegenständen vor
    (Vorbehaltsware), bis der Kunde alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
    project getilgt hat. Der Vorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der
    Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Die Verarbeitung erfolgt für project
    als Hersteller. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit project nicht
    gehörenden Sachen erwirbt project Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes
    ihrer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.
    9.2 Solange der Kunde bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen project
    gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die in projects Eigentum
    bzw. Miteigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen. Im
    Einzelnen gilt folgendes:
    a) Stundet der Kunde den Kaufpreis gegenüber seinen Kunden, so hat er sich
    gegenüber diesen das Eigentum an der veränderten Ware vorzubehalten. Ohne
    diesen Vorbehalt ist der Kunde zur Verfügung über die Vorbehaltsware nicht
    ermächtigt.
    b) Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren tritt der Kunde
    einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung von projects Ansprüchen aus der
    Geschäftsverbindung schon jetzt an project ab. Bei Veräußerung von Waren, an
    denen project Miteigentum hat, beschränkt sich die Abtretung auf den
    Forderungsanteil, der projects Miteigentumsanteil entspricht. Bei Verarbeitung im
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    Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen
    Betrages der Rechnung des Kunden für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon
    jetzt an project abgetreten. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung oder sonstigen
    Verwendung der Vorbehaltsware nur dann ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass
    die Forderungen daraus auf uns übergehen.

c) Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt
der Kunde bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil
des Saldos (einschließlich des entsprechenden Teils des Schlusssaldos) aus dem
Kontokorrent an project ab. Werden Zwischensalden gezogen und ist deren Vortrag
vereinbart, so ist die project nach der vorstehenden Regelung an sich aus dem
Zwischensaldo zustehende Forderung für den nächsten Saldo wie an project
abgetreten zu behandeln.
d) Der Kunde ist bis zu projects Widerruf zur Einziehung der an project abgetretenen
Forderungen ermächtigt.
9.3 Solange project das Eigentum vorbehalten ist, hat der Kunde Vorbehaltsware,
soweit er über sie verfügen kann, pfleglich zu behandeln und zu verwahren sowie
erforderliche und übliche Inspektions-, Wartungs- und Erhaltungsarbeiten auf seine
Kosten durchzuführen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde
die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter
auf die Vorbehaltsware, etwa im Wege der Pfändung oder Beschlagnahme, sowie
Beschädigungen oder die Vernichtung sind project unverzüglich schriftlich oder per
Telefax anzuzeigen. Der Kunde hat alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des
Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware erforderlich sind, soweit sie
nicht von Dritten eingezogen werden können.
9.4 Bei Verletzung der Pflicht zur pfleglichen Behandlung der Vorbehaltsware sowie
sonstiger Sorgfaltspflichten durch den Kunden sowie beim Verzug mit der Zahlung
von gesicherten Forderungen ist project berechtigt, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar,
wenn project dies schriftlich erklärt. Nach Rücknahme ist project zur Verwertung
befugt, wobei der Erlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich
angemessener Verwertungskosten anzurechnen ist. Entsprechendes gilt in allen
anderen Fällen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden.
9.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen
um mehr als 20 %, so wird project auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten
nach dessen Wahl freigeben.
9.6 Falls der Eigentumsvorbehalt nach den im Land des Kunden geltenden
gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur begrenzt zulässig ist, beschränken

  1. Mängelansprüche
    10.1 Die Mängelansprüche gemäß Ziffer 11 dieser Geschäftsbedingungen bestehen
    beim Kauf von Waren nur dann, wenn der Kunde seine Untersuchungs- und
    Rügepflichten nach §§ 377 HGB ordnungemäß erfüllt hat.
    10.2 Beim Verkauf von gebrauchten Waren ist jegliche Haftung für Sachmängel
    ausgeschlossen.
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    10.3 Beim Verkauf von neu hergestellten Waren findet in Fällen des
    Unternehmerrückgriffs des Kunden gegen project nach erfolgreicher Minderung oder
    Rückgabe durch einen Verbraucher § 478 BGB mit der Maßgabe Anwendung, dass
    project im Falle einer Minderung durch den Verbraucher nur die Minderungsquote
    übernimmt, die im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Verbraucher oder dem
    weiteren Zwischenhändler angewendet wurde.
  1. Rechte des Kunden bei Mängeln
    11.1 Der Kunde kann die folgenden Rechte nur geltend machen, wenn project
    innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich über den Mangel benachrichtigt worden und
    ihr die Ware auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt worden ist.
    11.2 Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Mängelbeseitigung
    nach Wahl von project durch Nachbesserung oder Nachlieferung.
    Im Falle der Nachbesserung entscheidet project, ob diese durch Reparatur oder
    Austausch von defekten Teilen erfolgt.
    11.3 project ist zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt. Falls project den Mangel
    nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt oder die Nachbesserung fehlgeschlagen
    ist, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung
    angemessen herabsetzen (mindern).
    11.4 Bei unberechtigten Mängelrügen, die eine umfangreiche Nachprüfung verursacht
    haben, können die Kosten der Nachprüfung dem Kunden in Rechnung gestellt
    werden.
    11.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang
    gemäß Ziffer 5 dieser Geschäftsbedingungen.
    11.6 Jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware entgegen den
    Bedienungsanleitungen oder Anweisungen von project oder sonst unsachgemäß
    installiert, gebraucht oder gelagert oder nicht vertragsgemäß genutzt wird oder wenn
    ohne Zustimmung von project vom Kunden oder von Dritten an der Ware oder Teilen
    davon Wartungen, Reparaturen, Änderungen oder Modifikationen vorgenommen
    werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für
    den gerügten Mangel sind.
  1. Haftung
    12.1 Schadensersatzansprüche sind – unabhängig von der Art der Pflichtverletzung
    und einschließlich unerlaubter Handlungen – ausgeschlossen, soweit nicht
    vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
    12.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet project
    für Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren
    Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus
    Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden
    können in diesem Fall nicht verlangt werden.
    12.3 Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten
    nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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    12.4 Soweit die Haftung von project ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
    auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von project.
  1. Sonstiges
    13.1 Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, geben diese
    Bedingungen die gesamten Vereinbarungen zwischen project und dem Kunden
    wieder. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Abänderungen, Ergänzungen
    und die Aufhebung dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für
    einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
    13.2 Für die Rechtsbeziehungen zwischen project und dem Kunden gilt, sowohl für
    den Abschluss als auch für die Ausführung des Vertrages, deutsches Recht unter
    Ausschluss der Regelungen des IPR und des UN-Kaufrechts.
    13.3 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kleve. project behält sich
    jedoch das Recht vor, stattdessen das für den Sitz des Kunden allgemein zuständige
    Gericht anzurufen.
    13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
    sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    47559 Kranenburg, 02. Jan. 2009
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